Allgemeines, Geltungsbereich 

Allen aktuellen und zukünftigen Angeboten (Quotes), Lieferungen und sonstigen Leistungen für die Domain homesick-merch.de, sowie sämtliche Druckleistungen von HOMESICK-MERCH liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden können nur Vertragsinhalt werden, wenn sie von HOMESICK-MERCH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen (insbesondere Textilveredelung und Druckleistungen) von HOMESICK-MERCH.

Umfang der Leistung

Maßgebend für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von HOMESICK-MERCH oder im Falle eines Angebots, dessen fristgerechter Annahme.

Jede Nebenabrede und Änderung bedarf einer schriftlichen Bestätigung von HOMESICK-MERCH. Erkennt HOMESICK-MERCH im Verlauf eines Projektes Umstände, die den Erfolg des Projektes gefährden könnten sind diese dem Kunden unverzüglich mitteilen. 

HOMESICK-MERCH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte hinzuzuziehen.
Ein Auftrag gilt auch bei einer Mehr- oder Minderproduktion im Bereich von + oder – 10% als erfüllt. Eine entsprechende Forderung oder Gutschrift an den Kunden ist anzunehmen und zu begleichen.

Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders ausgewiesen, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19%, zuzüglich Verpackung und Versand.

Jede Preiserhöhung und jede Zusatzleistung ist mit dem Kunden abzustimmen und bedarf einer schriftliche Zustimmung. Beim Ausbleiben der Zustimmung, kann HOMESICK-MERCH das Angebot / den Auftrag widerrufen. Der Kunde trägt in diesem Fall alle durch sein Verschulden entstandenen Mehrkosten.

HOMESICK-MERCH ist berechtigt zusätzliche Aufwandskosten in Rechnung zustellen. Alle Produkte/Leistungen bleiben in Besitz von HOMESICK-MERCH, bis diese durch den Kunden vollständig bezahlt sind.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Pflicht bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken und die entsprechenden Materialien zur Verfügung zu stellen. Muss z.B. an Druckvorlagen nachgearbeitet werden, ist HOMESICK-MERCH nicht mehr für die fristgerechte Fertigstellung des Auftrages verantwortlich.

Angebote und Freigaben

Durch die Freigabe des Kunden wird ein Angebot (Quote) zu einem Auftrag. Bereits freigegebene Angebote können nicht verändert werden. Änderungen werden separat abgerechnet und ggf. als neuer Auftrag behandelt.

Änderungen der zu erbringenden Leistung

Sämtliche Änderungen am Auftrag müssen beiderseits anerkannt und abgesprochen werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Liefer- oder Leistungsfrist, Abnahme, Annahmeverzug

Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum des folgenden Werktags nach Auftragsbestätigung durch HOMESICK-MERCH. Ein Auftrag kann erst bestätigt werden, sobald alle Einzelheiten der gewünschten Ausführung geklärt sind und alle Unterlagen und Druckdaten vorliegen. Zudem Beginnt die Frist nicht vor Eingang aller Freigaben und Zahlungen durch den Kunden. Aufträge im Inland müssen – solange nicht anders vereinbart – spätestens 7 Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum vollständig angelegt, freigegeben und bezahlt sein.

Die Lieferungsfrist verlängert sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen die nicht durch HOMESICK-MERCH zu vertreten sind. Dies schließt mit ein, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Den voraussichtlichen Zeitumfang derartiger Hindernisse teilt HOMESICK-MERCH dem Kunden baldmöglichst mit. 

Wenn die Verzögerung die Dauer von drei Monaten überschreitet oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch HOMESICK-MERCH den Auftrag stornieren und vom Vertrag zurücktreten. 

Gerät der Kunde durch von ihm zu vertretende Umstände mit der Annahme der Leistung oder der Zahlung in Rückstand, so kann HOMESICK-MERCH nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist den Auftrag stornieren und vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Lieferung, Versand und Gefahrübergang

HOMESICK-MERCH wählt ein Versandunternehmen seiner Wahl. Versandkosten inkl. Aufschläge sind vom Kunden zu tragen. Ist der Kunde im Annahmeverzug, so gilt der Auftrag dennoch als erfüllt. Pakete und Ware sind bei Erhalt zu prüfen und Mängel sofort in schriftlicher Form inklusive Bildnachweis an HOMESICK-MERCH zu berichten.

Eigentums- und Nutzungsrechte, Eigenwerbung

HOMESICK-MERCH ist berechtigt, Foto -und Videoaufnahmen der Ware zu erstellen und diese ohne weitere Zustimmung des Kunden zu Werbungs- und Promotionszwecken auf der eigenen Homepage und auf Sozialen Netzwerken zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt eine Sperrfrist für die Veröffentlichung zu setzen. Auf Anfrage erhält der Kunde die angefertigten Aufnahmen zur eigenen Verwendung.

Darüber hinaus darf Homesick-Merch unverkäufliche Druckmuster erstellen, welche im Showroom ausgestellt werden. 

Geheimhaltung

HOMESICK-MERCH und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden. 

Die Parteien werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren von ihnen im Projekt eingesetzten Mitarbeitern sowie sonstigen von ihnen ins Projekt involvierten Dritten auferlegen.

Gewährleistung

Mängel jeglicher Art sind unverzüglich nach der Lieferung / Abholung schriftlich inklusive Bildnachweis zu rügen, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich inklusive Bildnachweis zu rügen, ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. 

Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden. 

Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. HOMESICK-MERCH steht es frei, statt nachzubessern, eine Ersatz zu liefern.
Ist HOMESICK-MERCH zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit / nicht in der Lage, oder verzögert sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die HOMESICK-MERCH zu vertreten hat oder schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nachbesserungsversuche für ihn unzumutbar sind, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. 

Bei Mängeln an Nachbesserungen/Ersatzlieferungen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wiederum ein Jahr. 

Solange die Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Kunde weder eine Minderung des Werklohns verlangen, noch vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel von Dritten beseitigen zu lassen, solange HOMESICK-MERCH sich mit der Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht in Verzug befindet und diese auch nicht endgültig fehlgeschlagen ist. 

Der Kunde stellt HOMESICK-MERCH auf Anforderung Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die HOMESICK-MERCH benötigt um den Mangel zu beurteilen und zu beseitigen. 

Die Mitarbeiter*innen des Kunden werden HOMESICK-MERCH zum Zwecke der Mangelerkennung und Mangelbeseitigung umfassend Auskunft erteilen. 

Für Mängel, die vom Kunden zu verantworten sind sowie für Mängel, die auf einer fehlerhaften Datenübermittlung beruhen, besteht keine Gewährleistungspflicht.


HOMESICK-MERCH übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs-, urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen. 

HOMESICK-Merch wird den Kunden auf etwaige für HOMESICK-MERCH erkennbare, rechtliche Bedenken hinweisen.
Ferner wird für urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit seitens HOMESICK-MERCH nicht gehaftet. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Im übrigen haftet HOMESICK-MERCH für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. 

HOMESICK-MERCH haftet, wenn der Kunde wegen Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend macht. Grundlage hierfür sind der vom Kunden freigegebene Auftrag inklusive Korrekturabzug.

Verletzt HOMESICK-MERCH mit einfacher Fahrlässigkeit eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Ersatzpflicht von HOMESICK-MERCH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen, so dass HOMESICK-MERCH insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haftet.

Gewährleistung auf Druckfarben

Druckfarben sind im Pantone Coated System anzugeben. Das Pantone Coated System ist Basis für das Farbrezept. Nicht jede Pantone kann durch unser Farbsystem technisch umgesetzt werden. Abweichungen vom gewünschten Farbton im vergleich zu einem Pantone Farbfächer stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. 

Ebenso stellen Bildschirmdarstellungen keine Referenz für den Druckfarbton dar.

Haftung

HOMESICK-MERCH haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen des zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. 

In allen anderen Fällen der Haftung gilt die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss des § 13 Abs. 8 entsprechend, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten (insbesondere falsche oder unterlassene Beratung oder Verletzung von Schutzpflichten), Liefer- und Leistungsverzug sowie unerlaubter Handlung, wobei der Liefer- und Leistungsverzug die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne des § 13 Abs. 8 darstellt. 

Soweit sich der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung auf etwaige entstandene Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verschuldens bei Vertragsschluss bezieht, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung einen Verzicht bzw. teilweisen Verzicht beinhaltet.


Ersatzansprüche für Schäden durch das Ausfallen eines Internet-Servers, durch Sabotage oder Programmfehler können nicht geltend gemacht werden. Aufgrund von Faktoren, die nicht durch  HOMESICK-MERCH beeinflusst werden, kann keine lückenlose/ausfallfreie Erreichbarkeit des Servers garantiert werden. HOMESICK-MERCH haftet nicht für Datenverluste, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HOMESICK-MERCH beruhen.
Der Kunde ist für die Sicherung von Daten zuständig. Für entstandene Schäden an auf den Server überspielten Daten übernimmt HOMESICK-MERCH keine Haftung.
HOMESICK-MERCH übernimmt ebenso keine Haftung für Darstellungsabweichungen des Web-Designs aufgrund unterschiedlicher Internet-Browser und Browserversionen sowie aufgrund unbekannter Computersysteme und Computerkonfgurationen. 

Soweit die Haftung von HOMESICK-MERCH aufgrund der vorstehenden Bestimmungen (auch gemäß § 13 Abs. 7) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung sämtlicher Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HOMESICK-MERCH. 

Greift der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von HOMESICK-MERCH in die gelieferten Werke ein, so entfällt insoweit die Haftung von HOMESICK-MERCH für den daraus entstehenden Schaden. Schadenersatzansprüche seitens HOMESICK-MERCH bleiben vorbehalten.

Die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegenüber HOMESICK-MERCH richtet sich nach § 13 Abs. 2, soweit es nicht um Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder nach dem Produkthaftungsgesetz geht.

Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen

HOMESICK-MERCH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 

Bei Zahlungsverzug oder wenn der Kunde sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist HOMESICK-MERCH zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. 

Die Ausübung des Rücknahmerechtes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Übersteigt der realisierbare Wert der von HOMESICK-MERCH nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten deren Forderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, wird HOMESICK-MERCH insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Die vorstehend genannte Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit HOMESICK-MERCH bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet wird, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Kunden an HOMESICK-MERCH entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag.

Kündigung

Soweit auf den Vertrag Auftragsrecht anwendbar ist, kann er von beiden Parteien jederzeit widerrufen bzw. gekündigt werden. Kündigt der Kunde, hat er die von HOMESICK-MERCH bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen. Erfolgt die Kündigung zu Unzeit, ist auch der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen. 

Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann der Vertrag von beiden Parteien in den vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder bei Vorliegen wichtiger Gründe gekündigt werden. 

Kündigt der Kunde, vor Vollendung des Werks, hat er HOMESICK-MERCH vollständig schadlos zu halten. Vollständige Schadloshaltung bedeutet, der zurücktretende Kunde bezahlt die von HOMESICK-MERCH bereits geleisteten Arbeiten vollständig. Darüber hinaus sind von den noch nicht geleisteten Arbeiten pauschal 30% als Schadenersatz zu übernehmen. HOMESICK-MERCH steht es frei, einen höheren Schaden zu belegen. 

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Schlussbestimmungen

Der Kunde ermächtigt HOMESICK-MERCH unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden von HOMESICK-MERCH in elektronischen Dateien gespeichert. Eine Übermittlung dieser elektronischen Daten an Dritte bedarf nicht der Zustimmung des Kunden, soweit sie zur Vermarktung weiterer Kampagnen benötigt werden. 

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so ist die nichtige Bestimmung durch eine zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmung mit dem Inhalt zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für lückenhafte Regelungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Münster.